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   AG Dortmund, 21.02.2017 - 425 C 9322/16   

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https://dejure.org/2017,3722
AG Dortmund, 21.02.2017 - 425 C 9322/16 (https://dejure.org/2017,3722)
AG Dortmund, Entscheidung vom 21.02.2017 - 425 C 9322/16 (https://dejure.org/2017,3722)
AG Dortmund, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 425 C 9322/16 (https://dejure.org/2017,3722)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Ausnutzung einer offensichtlich fehlerhaften Preisangabe in einem Onlineshop durch den Käufer verstößt gegen Treu und Glauben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme des Angebots über den Kauf der vier Markisen zu einem Stückpreis von EUR 29,90 i.R.e. Internetverkaufsplattform

  • kanzlei.biz

    Kein Anspruch auf Lieferung bei offensichtlich erkennbarem Preisfehler

  • RA Kotz

    Günstiges Angebot - Tippfehler

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schnäppchen-Markisen im Internet: Händler muss nicht liefern!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Lieferanspruch gegen Online-Shop-Betreiber wenn für Käufer erkennbar ist dass deutlich zu niedriger Preis ein Fehler ist

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Offensichtlicher Preisfehler - Kein Anspruch auf Lieferung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausnutzung eines Preisfehlers in Online-Shop ist Verstoß gegen Treu und Glauben

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 497
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Nürnberg, 10.06.2009 - 14 U 622/09

    Internetversandhandel: Wirksamer Antrag auf Abschluss eines Vertrages;

    Auszug aus AG Dortmund, 21.02.2017 - 425 C 9322/16
    Angesichts des enormen Preisunterschieds zur angegeben UVP des Herstellers und vergleichbarer Angebote von Markisen, muss für die Klägerin allerdings offensichtlich gewesen sein, dass es sich bei der Preisgestaltung nur um einen Fehler handeln kann (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009 -14 U 622/09 - OLGR 2009, 645; LG München I, Urteil vom 29.04.2014 - Az. 12 O 11274/13; ähnlich OLG München, Beschluss vom 15.11.2002 - Az. 19 W 2631/02; OLG Düsseldorf NJW-RR 2016, 1074; a.A. AG Hamburg-Barmbeck MMR 2004, 772).
  • OLG München, 15.11.2002 - 19 W 2631/02

    Bindung eines Online-Anbieters an bestätigte Preise

    Auszug aus AG Dortmund, 21.02.2017 - 425 C 9322/16
    Angesichts des enormen Preisunterschieds zur angegeben UVP des Herstellers und vergleichbarer Angebote von Markisen, muss für die Klägerin allerdings offensichtlich gewesen sein, dass es sich bei der Preisgestaltung nur um einen Fehler handeln kann (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009 -14 U 622/09 - OLGR 2009, 645; LG München I, Urteil vom 29.04.2014 - Az. 12 O 11274/13; ähnlich OLG München, Beschluss vom 15.11.2002 - Az. 19 W 2631/02; OLG Düsseldorf NJW-RR 2016, 1074; a.A. AG Hamburg-Barmbeck MMR 2004, 772).
  • OLG Nürnberg, 23.07.2009 - 14 U 622/09

    Internetversandhandel: Wirksamer Antrag auf Abschluss eines Vertrages;

    Auszug aus AG Dortmund, 21.02.2017 - 425 C 9322/16
    Angesichts des enormen Preisunterschieds zur angegeben UVP des Herstellers und vergleichbarer Angebote von Markisen, muss für die Klägerin allerdings offensichtlich gewesen sein, dass es sich bei der Preisgestaltung nur um einen Fehler handeln kann (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009 -14 U 622/09 - OLGR 2009, 645; LG München I, Urteil vom 29.04.2014 - Az. 12 O 11274/13; ähnlich OLG München, Beschluss vom 15.11.2002 - Az. 19 W 2631/02; OLG Düsseldorf NJW-RR 2016, 1074; a.A. AG Hamburg-Barmbeck MMR 2004, 772).
  • AG Lahr, 21.12.2004 - 5 C 245/04

    Online-Handel: Anfechtung eines Internet-Kaufvertrages wegen fehlerhafter

    Auszug aus AG Dortmund, 21.02.2017 - 425 C 9322/16
    Ob die Beklagte unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss ggf. verpflichtet ist, der Klägerin ihren Schaden zu ersetzen, kann dahingestellt bleiben, weil die Klägerin einen solchen Schaden vorliegend z.B. in Form ihrer vorgerichtlichen Anwaltskosten nicht geltend gemacht hat (AG Lahr NJW 2005, 991).
  • LG München I, 29.04.2014 - 12 O 11274/13
    Auszug aus AG Dortmund, 21.02.2017 - 425 C 9322/16
    Angesichts des enormen Preisunterschieds zur angegeben UVP des Herstellers und vergleichbarer Angebote von Markisen, muss für die Klägerin allerdings offensichtlich gewesen sein, dass es sich bei der Preisgestaltung nur um einen Fehler handeln kann (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009 -14 U 622/09 - OLGR 2009, 645; LG München I, Urteil vom 29.04.2014 - Az. 12 O 11274/13; ähnlich OLG München, Beschluss vom 15.11.2002 - Az. 19 W 2631/02; OLG Düsseldorf NJW-RR 2016, 1074; a.A. AG Hamburg-Barmbeck MMR 2004, 772).
  • AG Hamburg-Barmbek, 15.07.2004 - 822 C 208/03

    Onlinebestellung im Internet - Falschauspreisung und Erfüllungsanspruch

    Auszug aus AG Dortmund, 21.02.2017 - 425 C 9322/16
    Angesichts des enormen Preisunterschieds zur angegeben UVP des Herstellers und vergleichbarer Angebote von Markisen, muss für die Klägerin allerdings offensichtlich gewesen sein, dass es sich bei der Preisgestaltung nur um einen Fehler handeln kann (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009 -14 U 622/09 - OLGR 2009, 645; LG München I, Urteil vom 29.04.2014 - Az. 12 O 11274/13; ähnlich OLG München, Beschluss vom 15.11.2002 - Az. 19 W 2631/02; OLG Düsseldorf NJW-RR 2016, 1074; a.A. AG Hamburg-Barmbeck MMR 2004, 772).
  • OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 12 U 91/06
    Auszug aus AG Dortmund, 21.02.2017 - 425 C 9322/16
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte ihre Willenserklärung wirksam gem. § 123 BGB angefochten hat oder ob in der Verweigerung der Lieferung nicht eine konkludente Anfechtungserklärung zu sehen ist (OLG Stuttgart Urt. v. 10.8.2006 - 12 U 91/06 (juris)).
  • LG München I, 11.12.2017 - 37 O 14236/17

    Gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch massenhafte Hinweise auf sogenannte

    Vielmehr können auch Nutzer, die auf Vertragserfüllung bei Angeboten bestehen, welche für sie erkennbar fehlerhaft erheblich unterhalb der üblichen Bepreisung liegen, rechtsmissbräuchlich handeln (bspw. OLG Nürnberg NJOZ 2010, 1733 und AG Dortmund MMR 2017, 497 zu Bestellung in Onlineshops sowie AG München v. 4.11.2009, Az. 163 C 6277/09 zur Buchung eines sog. error fare).
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